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AGB

FÜR WAS SIND DIE AGB?

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Mein Moment Fotografie (Navina Schönwandt)  und Ihnen als Auftrag gebende Person erreicht werden​​

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VERTRAGSSPRACHE

Vertragssprache ist Deutsch.

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SPREICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

Die unterzeichneten Verträge werden in Papierform abgelegt. Einsicht in den eigenen Vertrag kann jederzeit verlangt werden.​

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DEFINITION

  1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

  2. Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

  4. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

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TERMINVEREINBARUNG

Durch das Absenden einer Bestellung und / oder Terminvereinbarung per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar, sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.

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SHOOTINGVERTRAG

Vor dem Shooting ist ein Vertrag zu unterzeichnen, der die Bildrechte und Bildnutzung beider Parteien regelt. Der Vertrag sollte wenn möglich vorab unterschrieben per E-Mail an meinmomentfotografie@gmx.de gesendet werden, oder aber spätestens am Tag des vereinbarten Shootings mitgebracht werden.

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LEISTUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

  4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  5. Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.

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​TERMINABSAGEN / TERMINVERSCHIEBUNG

Verschiebt der Kunde einen vereinbarten Shootingtermin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so steht dem Fotograf eine Entschädigung zu:

  1. Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 50 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt. Absagen am selben Shootingtag werden mit 75% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

  2. Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft.

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BEZAHLUNG 

*Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Shooting in bar vor Ort.

In Ausnahmefällen ist eine Banküberweisung auch nach dem Shooting möglich. Dies bedarf einer Absprache vom Kunden mit dem Fotografen vor dem Shootingtermin. Weiterhin wird diese Extravereinbarung schriftlich festgehalten und eine Zahlung des Betrages muss innerhalb von sieben Werktagen nach dem Shooting auf das vom Fotografen angegebene Bankkonto erfolgen. Erfolgt kein pünktlicher Zahlungseingang, so behält sich der Fotograf weitere Schritte vor.

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VERZÖGERUNGEN DURCH DEN KUNDEN

Bei Verzögerungen die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shooting-Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiter Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rückerstattet.

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​HAFTUNG DES FOTOGRAFEN

  1. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.

  2. Bei Personen- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.

  3. Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

  4. Teilt der Fotograf dem Kunden Passwörter für den Daten-Download oder -Ansicht über FTP / Internet der fotografischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen so entstandenen Schaden.

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VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN KUNDEN

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung zu bezahlen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und wird zur Prüfung einem spezialisierten Anwalt übergeben.

  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  3. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

  4. Der Kunde ist verpflichtet im Internet, besonders den Social Medias, die Bilder mit Signatur zu verwenden. Ein schriftlicher Hinweis zu Mein Moment Fotografie ist nicht zwingend, wird vom Fotografen jedoch gerne gesehen.

  5. Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.

  6. Die Bilder aus den Online-Galerie dürfen in keiner Weise veröffentlicht werden.

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VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN FOTOGRAFEN

  1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und sie so Dritten zugänglich zu machen. 

  2. Der Fotograf kann außerdem Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit übergeben sofern der Kunde im Vorfeld schriftlich sein Einverständnis dazu erteilt.

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RECHTE DRITTER

Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild ihm Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

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REFERENZEN

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

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GESUNDHEIT DES TIERES

Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.​

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GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRECHT

Mein Moment Fotografie verpflichtet sich beim Buchen eines Shootings das best mögliche Resultat zu erzielen. Sollte der Kunde mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, müssen die Mängel innert 9 Tagen nach Erhalt des Downloadlinks bekannt gegeben werden. Sind die Mängel durch mangelnde Leistung des Fotografen entstanden, entsteht eine Preisreduktion (Höhe abhängig der Mängel). Entstehen die Mängel aber durch höhere Gewalt oder durch Verschulden des Kunden/Hilfspersonen des Kunden/Tiere des Kunden, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion. â€‹

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ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschließlich materielles deutsches Recht anwendbar.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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